ARAG, stimmt das? Hitzeschutz - heiß diskutiert
Verfasser: pr-gateway on Friday, 20 June 2025ARAG Experten mit wichtigen Urteilen für die nächste Hitzewelle
Müssen alle Eigentümer einer Außen-Klimaanlage zustimmen?
Wer in einer Wohnungseigentumsanlage eine Klimaanlage installieren will, sollte vorher die Miteigentümer ins Boot holen, sonst kann es Ärger geben. Denn die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Einbau einer Klimaanlage auf einer Sondernutzungsfläche eine bauliche Veränderung darstellt. Und die benötigt die Zustimmung aller Miteigentümer. In einem konkreten Fall hatten Eigentümer einer Erdgeschosswohnung ihre Klimatruhe samt Verkleidung und Versorgungsleitungen auf der eigenen Terrasse angebracht. Die übrigen Eigentümer wurden vorher nicht gefragt, lehnten die nachträgliche Genehmigung aber ab. Die Begründung: Die Anlage verändere das optische Erscheinungsbild der Wohnanlage, beschädige durch Bohrungen in der Fassade gemeinschaftliches Eigentum und verursache Lärm. Auch die Richter waren dieser Ansicht, woraufhin die Anlage wieder beseitigt werden musste. Und zwar so, dass die ursprüngliche Bausubstanz wiederhergestellt wurde (Amtsgericht München, Az.: 485 C 175101/18 WEG).