Kündigung erhalten - wie kommt man als Arbeitnehmer an eine hohe Abfindung?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 4 August 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Für Abfindung Kündigungsschutzklage erheben:
Wer vom Arbeitgeber eine Kündigung bekommen hat, sollte umgehend Kündigungsschutzklage erheben, sofern das Kündigungsschutzgesetz bei ihm Anwendung findet (Voraussetzung: regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beim Arbeitgeber beschäftigt). Eine Kündigungsschutzklage ist darauf gerichtet, festzustellen, dass die Kündigung unwirksam war. Immer wieder stellen Arbeitnehmer dann die Frage, was das Ganze soll, wenn sie doch überhaupt nicht mehr für den Arbeitgeber tätig werden wollen. Häufig kommt es ihnen dann ja nämlich auf eine möglichst hohe Abfindung an. Auf eine solche Abfindung können Arbeitnehmer allerdings in der Regel nicht direkt klagen (Ausnahme: Sozialplan sieht Abfindung vor). Daher rate ich immer zur Kündigungsschutzklage.
Warum führen auch Kündigungsschutzklagen in der Regel zur gewünschten Abfindungszahlung?