Mietminderung im Gewerberaummietrecht bei baurechtswidrigen Mieträumen
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 29 September 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Kammergerichts Berlin vom 23.05.2016 – 8 U 10/15.
Vorsicht bei Mietminderung im Gewerberaummietrecht
Im Gewerberaummietrecht sollte man als Mieter grundsätzlich sehr vorsichtig mit einer Minderung sein. Häufig ist nämlich das Minderungsrecht im Mietvertrag durch entsprechende Klauseln stark eingeschränkt. Vom Mieter wird demnach oftmals verlangt, die volle Miete unter Vorbehalt weiter zu zahlen und zunächst gerichtlich feststellen zu lassen, ob und in welcher Höhe ein Recht zur Minderung besteht. Das gilt zumindest immer dann, wenn der Vermieter nicht mit der Minderung einverstanden ist.
Interessanter Fall vor dem KG Berlin