BGH erleichtert Erbnachweisführung - Erbnachweis auch durch eröffnetes eigenhändiges Testament möglich
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 28 July 2016
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 05.04.2016 (XI ZR 440/15) eine für Erben bedeutsame richtungsweisende Entscheidung getroffen. Danach hat der Erbe das Recht, sein Erbrecht außer durch einen Erbschein oder durch ein notarielles Testament auch durch ein handschriftliches, durch das Amtsgericht eröffnetes Testament nachzuweisen.
Im entschiedenen Fall hat die Bank trotz Vorlage eines eigenhändigen Testaments, das die Erbfolge klar regelt, die Umschreibung der Konten auf den Erben ohne Erbschein verweigert. Der BGH stellt klar, dass abgesehen von Sonderregelungen, etwa bei der Grundbuchumschreibung, bei der kraft Gesetzes zwingend ein Erbschein oder ein notarielles Testament benötigt wird, der Erbe sein Erbrecht auch durch das eigenhändige Testament oder im Falle der gesetzlichen Erbfolge durch Urkunden, aus denen sich die Erbfolge ergibt, nachweisen kann.