OLG Hamm: Strafe wegen unerlaubter Werbung per E-Mail
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 26 January 2017OLG Hamm: Strafe wegen unerlaubter Werbung per E-Mail
Werbung sind Grenzen gesetzt. Wer diese überschreitet, muss unter Umständen mit empfindlichen Strafen rechnen. Das gilt auch für unerlaubte Werbung per E-Mail, wie ein Urteil des OLG Hamm zeigt.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schneller als per E-Mail geht es nicht: Die Werbung kommt direkt und zielgerichtet beim Adressaten an. Das mögen viele Werbetreibende als praktisch empfinden. Allerdings stören sich viele Empfänger an derartigen Werbe-Mails. Und sie sind auch nicht immer zulässig. Wer derartige Mails dennoch einfach verschickt, kann sich strafbar machen, wie ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. November 2016 zeigt (Az. 9 U 66/15).