Kündigung wegen der Annahme oder Forderung von Schmiergeld
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 26 January 2017Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Annahme oder Forderung von Schmiergeld sind Kündigungsgründe: Wer Schmiergeld etwa von Geschäftspartnern des Arbeitgebers annimmt oder gar fordert, kann deshalb gekündigt werden. Ob zuvor eine Abmahnung erforderlich ist oder gar eine fristlose Kündigung wirksam wäre, ist dann abhängig vom jeweiligen Einzelfall und der Schwere des Vertragsverstoßes.
Sozial adäquates Verhalten kann ausgenommen sein: Es kann jeweils eine gewisse Grenze sozial adäquaten Verhaltens geben, wenn Auftraggeber / Geschäftspartner des Arbeitgebers z.B. Kugelschreiben verteilen oder zum Geburtstag Pralinen verschenken. Doch auch hier sollte man stets einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen. Oftmals sind dort gewisse Wertgrenzen festgesetzt, die nicht überschritten werden dürfen. Oder aber es besteht Meldepflicht solcher Aktionen, der Arbeitnehmer also zwar gewisse Geschenke annehmen darf, dies aber dem Arbeitgeber mitteilen muss.