Neue gesetzliche Regelung für die Immobilienbranche
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 10 November 2015Der Malus der Makler-Courtage ist weg
Der von vielen Immobilienmaklern befürchtete Umsatz-Einbruch infolge des Bestellerprinzips ist ausgeblieben. Trotz leichten Auftragsrückgangs nach Inkrafttreten der Mietrechtsänderung macht sich die professionelle Vermittlung von Immobilien nach wie vor bezahlt. Denn über einen Makler inserierte Wohnungen und Häuser gehen deutlich schneller in die Neu-Vermietung als wenn sich der Eigentümer selbst darum kümmert.
Seit dem 01. Juni 2015 gilt beim Vermitteln von Immobilien das Bestellerprinzip. Die im Rahmen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes beschlossene Änderung besagt, dass derjenige, der einen Immobilienmakler beauftragt, ihn auch bezahlen muss. Vermieter können damit nicht mehr die Kosten des von ihnen eingeschalteten Maklers auf ihren zukünftigen Mieter abwälzen. Nicht zuletzt aufgrund dieser Handhabung galten Makler unter Wohnungssuchenden als eine der unbeliebtesten Berufsgruppen.
Viel Lärm um nichts