Die EMH AG macht es möglich: Geld verdienen ohne 34f GewO.
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 11 July 2017
Eine Karriere im Finanzwesen ist für jeden möglich - auch ohne §34f GewO
Spätestens seit Filmen wie "The Wolf of Wallstreet" hat man einen spannenden Einblick in die Finanzbranche bekommen und hat einen bleibenden Eindruck von dieser Branche.
Leider ist die Wahrnehmung meistens negativ behaftet. Das muss nicht sein.
Finanzprodukte zu vermitteln wird im Film so dargestellt, dass dies jeder tun kann und jeder erfolgreich sein kann.
Doch der Gesetzgeber hat in BRD vor dem Erfolg einige Hürden aufgebaut, die erst genommen werden müssen, damit man Finanzprodukte vermitteln darf.
Als Rechtsgrundlage dient hier der §34f GewO in Verbindung mit der Verordnung über Finanzanlagenvermittlung (FinVermV), des Kreditwesengesetzes (KWG), des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), sowie dem Gesetz über Vermögensanlagen (VermAnlG).
Die Erlaubniserteilung für die Vermittlung von Finanzprodukten ergibt sich dabei aus dem §34f GewO und ist mit den folgenden vier Voraussetzungen verbunden: