Kurkosten von der Steuer absetzen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 25 July 2017
So gut ein Kuraufenthalt der Gesundheit tut: Häufig ist er mit Kosten verbunden, welche die Kranken- oder Rentenversicherung nicht vollständig übernimmt. "Diese Aufwendungen können in der Steuererklärung jedoch als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden", erklärt Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.). Damit das Finanzamt die Reise als Kur und nicht als Urlaub wertet, müssten allerdings einige Dinge beachtet werden.
Der wichtigste Punkt: Für die Kur muss eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden. "Die Verordnung vom Hausarzt reicht hier nicht aus. Stattdessen muss ein Attest vom Amtsarzt oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse vorgelegt werden, welche vor Kurbeginn ausgestellt wurde", erklärt der Lohi-Steuerexperte. Ebenfalls wichtig ist die ärztliche Kontrolle. Bei einer stationären Kur in einer Kurklinik ist dies selbstverständlich und muss nicht extra nachgewiesen werden. Entscheidet sich der Patient jedoch für eine ambulante Kur und wohnt privat in einem Hotel oder einer Pension, muss ein schriftlicher Kurplan vorliegen oder regelmäßige Konsultationen beim Kurarzt belegt werden.