BAG: Änderungen im Arbeitsvertrag
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 22 November 2016BAG: Änderungen im Arbeitsvertrag
Möchte der Arbeitgeber die Zusagen zur betrieblichen Altersversorgung ändern und unterscheibt der Arbeitnehmer eine entsprechende Änderung im Arbeitsvertrag, ist er daran gebunden.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein Rechtsstreit über die betriebliche Altersversorgung landete vor dem Bundesarbeitsgericht. Der Arbeitgeber hatte einigen Arbeitnehmern eine an der Beamtenversorgung orientierte Gesamtversorgung zugesagt. Bei der Erfüllung bestimmter Kriterien gewährte er ihnen auch ein "Versorgungsrecht".
Als sich die wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers negativ änderte, sollten die Zusagen widerrufen werden. Den betroffenen Mitarbeitern bot er stattdessen eine beitragsorientierte betriebliche Altersversorgung an. Mit ihrer Unterschrift erklärten sich die Arbeitnehmer mit dieser Änderung einverstanden. Arbeitnehmer, die diese Erklärung nicht unterzeichnet haben, haben nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Mai 2012 weiterhin Anspruch auf die Erfüllung der ursprünglichen Vereinbarungen.