EuGH: Vegane Milch ist keine Milch
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 20 June 2017EuGH: Vegane Milch ist keine Milch
Vegane Produkte dürfen grundsätzlich nicht mit Bezeichnungen wie "Käse", Milch", "Butter" oder "Joghurt" beworben werden. Das hat der EuGH mit Urteil vom 14. Juni 2017 entschieden (Az.: C-422/16).
Viele Verbraucher legen inzwischen Wert auf eine vegetarische oder vegane Ernährung. Die Auswahl an Produkten ist deutlich gestiegen und so finden sich in den Supermarkt-Regalen Lebensmittel auf rein pflanzlicher Basis wie Sojamilch, Tofubutter oder Pflanzenkäse. Allerdings stellt es einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, diese Produkte unter der Bezeichnung "Milch", "Butter", "Käse", etc. zu vermarkten. Denn diese Bezeichnungen sind nach dem Recht der Europäischen Union ausschließlich Produkten tierischen Ursprungs vorbehalten, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer.
Dementsprechend urteilte der Europäische Gerichtshof auch, dass Produkte, die nicht tierischen Ursprungs sind, eben auch nicht als Milch oder Käse beworben und vermarktet werden dürfen.