Praktikum während der Krankheit - dürfen Arbeitnehmer das?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 21 September 2017Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Immer wieder fragen Arbeitnehmer, was sie im Falle einer Krankschreibung noch tun dürfen. Dabei geht es um Freizeitaktivitäten, Urlaub oder auch Praktika, die man während der entsprechenden Zeit gerne machen würde. Ist das zulässig?
Krankheit nicht gleich Arbeitsunfähigkeit
Zur Beantwortung dieser Frage muss man zunächst klarstellen, dass Krankheit nicht unbedingt mit Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen ist. Arbeitsunfähig ist, wer die vertragliche geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Den entsprechenden Nachweis erbringt man durch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass man in dieser Zeit vollständig zuhause bleiben muss und keinen anderen Aktivitäten mehr nachgehen dürfte. Es kommt dabei wie so oft auf den Einzelfall an.
Heilungsprozess darf nicht beeinträchtigt werden