Bundeskartellamt verhängt Bußgelder in Millionenhöhe wegen illegaler Absprachen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 17 April 2018Bundeskartellamt verhängt Bußgelder in Millionenhöhe wegen illegaler Absprachen
Wegen der gemeinsamen Kalkulation von einheitlichen Bruttorpreisempfehlungen hat das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von insgesamt ca. 23 Millionen Euro verhängt.
Wie das Bundeskartellamt mit Fallbericht vom 16. März 2018 mitteilt, hat die Behörde mit Entscheidung vom 21. Februar 2018 gegen zehn Unternehmen und einen persönlich Betroffenen aus der Sanitär-, Heizung- und Klimabranche (SHK) Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 23 Millionen Euro verhängt (Az.: B5 - 139/12).
Als Grund für die Geldbuße gibt das Bundeskartellamt an, dass die konkurrierenden Sanitärgroßhändler die jeweiligen Empfehlungen für Bruttolistenpreise, die in ihren Verkaufskatalogen angegeben wurden, unter Nutzung interner Daten wie Betriebskosten, Gängigkeit und Mindestrabatten gemeinsam kalkuliert wurden. Zu Grunde gelegt wurde dabei demnach der höchste Einkaufspreis, den ein Sanitärgroßhändler für den jeweiligen Artikel beim Hersteller erzielen konnte.