Handlungsbedarf bei der Abgeltungssteuer?!
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 17 May 2018
Autor: Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert
Ein kleiner Passus im Koalitionsvertrag birgt für den einen oder anderen Handlungsbedarf. Aber fangen wir vorne an: Die Begriffe Abgeltungssteuer bzw. Kapitalertragsteuer wird mit Sicherheit fast jeder schon aus den letzten Jahren kennen und gelesen oder gehört haben. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen wird in der Regel von den Banken direkt eine Abgeltungssteuer einbehalten. Die Abgeltungssteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer und beträgt maximal 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag der Einkünfte aus Zinsen und Dividenden. Das hat die positive Folge, dass die so besteuerten Einkünfte nicht mehr in der Einkommensteuererklärung erfasst und sie somit auch nicht mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden müssen.