Die Wiederentdeckung einer Vorschrift
Verfasser: pr-gateway on Monday, 19 February 2018Verfahrensdokumentation zunehmend im Fokus der Betriebsprüfer
Autor: Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert.
Seit zwei Jahren sind die neuen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff - GoBD genannt - in Kraft. Ein wesentlicher Bestandteil der GoBD ist die so genannte Verfahrensdokumentation - und das nicht erst seit heute. Sie beschreibt die Firmenabläufe. Sie gilt für alle Unternehmen und Branchen ohne Ausnahme. Generell kann man davon auszugehen, dass die Großunternehmen bereits über entsprechende Verfahrensdokumentationen verfügen, denn sie werden je nach Branche zertifiziert sein und laufend durch z. B. TÜV oder die Berufsgenossenschaft in Sachen Arbeitssicherheit usw. geprüft. Problematischer dürfte es da eher bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen aussehen.