GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrungsbericht zur Ausnutzung von Freibeträgen bei der Schenkungssteuer
Verfasser: pr-gateway on Friday, 5 October 2018GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrungsbericht zur Ausnutzung von Freibeträgen bei der Schenkungssteuer
Durch Schenkungen zu Lebzeiten kann die Erbschaftssteuer umgangen werden. Aber auch bei der Schenkungssteuer gilt es, die geltenden Freibeträge optimal auszunutzen.
Nach einem Erfahrungsbericht der Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte wird oft nicht berücksichtigt, dass auch bei Schenkungen zu Lebzeiten Freibeträge optimal ausgeschöpft werden sollten, um die Schenkungssteuer zu umgehen und den Vermögensübergang so steueroptimal wie möglich zu gestalten.
Bei größeren Vermögen ist es häufig ratsam, sich frühzeitig Gedanken über den Vermögensübergang zu machen. Wird das Vermögen erst nach dem Tod des Erblassers übertragen, fällt unter Umständen eine beträchtliche Erbschaftssteuer an, die das Erbe schmälert. Durch Schenkungen zu Lebzeiten kann die Erbschaftssteuer vielfach umgangen oder zumindest in Grenzen gehalten werden, so die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.