Erbschaft und Schenkung optimal gestalten
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 19 July 2018
Essen, 19. Juli 2018****Pflegende Angehörige bekommen künftig einen Freibetrag in Höhe von 20.000,00 Euro. Normalerweise muss für Vermögen, das vererbt oder geschenkt wird, Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer gezahlt werden. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass der Gesetzgeber hiervon aber einige Ausnahmen macht. So gilt unter anderem: Wer jemanden unentgeltlich pflegt, kann als Ausgleich dafür bis zu 20.000,00 Euro steuerfrei erben.