Herbstlaub - traumhaft schön und tückisch
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 18 October 2018ARAG Experten über die Verkehrssicherungspflicht bei nassem Laub im Herbst
Noch hat der Winter uns nicht in seinem kalten Griff. Doch auch wenn der Herbst noch ein paar schöne Tage für uns bereithält: Er hat seine Tücken. So kann ein Gehweg durch nasses Laub unversehens zur Rutschbahn werden. Klar, dass so eine Gefahrenquelle entfernt werden muss. Aber wer ist überhaupt dafür zuständig? Und was sagt die Rechtsprechung zum Thema? Die ARAG Experten klären auf.
Laub fegen: Wer ist zuständig?
Grundsätzlich gilt, dass die Gemeinden die sogenannte Verkehrssicherungspflicht tragen. Sie müssen also dafür Sorge tragen, dass die Straßen und Gehwege gefahrlos durch die Bürger genutzt werden können. Sie können diese Pflicht jedoch per Satzung auf die Grundstückseigentümer übertragen, die wiederum bei vermieteten Objekten in den meisten Fällen an die Mieter weitergegeben wird.