Es ist schon eine praktische Sache, online zu verfolgen, wo sich ein bestelltes Paket gerade befindet. Doch was, wenn plötzlich der Status "zugestellt" angezeigt wird, man aber keine Ware bekommen hat und auch noch keine Benachrichtigungskarte im Briefkasten liegt? Beschädigte oder verschwundene Pakete, verspätete Lieferungen, Pakete einfach in den Hausflur gestellt, Benachrichtigungskarte im Briefkasten, obwohl jemand zu Hause ist - das sind die Punkte, die Verbraucher aufregen. Und gerade während der Cyber-Woche und rund ums Weihnachtsgeschäft dürften bei vielen Empfängern die Nerven blank liegen. Was dürfen Paketboten eigentlich?
Darf das Paket bei einem Nachbarn abgegeben werden?
Viele Paketdienstleister behalten sich das Recht dieser so genannten Ersatzzustellung innerhalb ihrer AGB vor. Was die wenigsten wissen: Diese Klauseln sind zum größten Teil unwirksam. Wenn sie nicht möchten, dass eine Sendung beim Nachbarn abgegeben wird, können sie das schon im Online-Shop, z. B. im Kommentarfeld auf der Bestellseite, so mitteilen. Der Händler hat dann die Möglichkeit, den Zusatz "eigenhändig" beim Zusteller zu buchen. Dann ist sichergestellt, dass nur der richtige Empfänger die Sendung bekommt. Ist er nicht anzutreffen, wird das Paket in eine Filiale gebracht, an der sie es dann abholen können.
Was kann ich tun, wenn ein unbekannter Nachbar das Paket nicht abliefert?