Teil 9 Verkaufsoptimierung: Die Kaufvertragsabwicklung - Zahlungsfähigkeit Kunden - der Notartermin. Manuela Weber hilft!

Teil 9 Verkaufsoptimierung: Die Kaufvertragsabwicklung – Zahlungsfähigkeit Kunde - der Notartermin. Manuela Weber hilft!
Aus der kostenlosen Informationsreihe „10 goldene Regeln zur Verkaufsoptimierung einer Immobilie“ - von Manuela Weber Rödermark!
Jetzt wird es ernst, der Notartermin steht an. Auch hier, In der Abschluss-Phase müssen alle Parteien, also Käufer, Verkäufer, Notar und Makler wieder Ihr absolut Bestes geben. Wir betonen in dieser Phase immer wieder, dass ein Immobilienverkauf oder Kauf einer Immobilie, den größten Vermögenswert darstellt, den Privatpersonen in der Regel besitzen. Das darf jetzt in diesem wichtigen Stadium des Immobilienkaufs- bzw. Verkaufs keine Partei vergessen. Manuela Weber Immobilien-Vermögensanlagen sieht das als große Herausforderung mit hoher Verantwortung. Über 1.000 zufriedene Kunden seit 1982 können unsere erfolgreiche Arbeit bestätigen.
Wir prüfen die Zahlungsfähigkeit Ihres Käufers:
Innerhalb der Kaufabwicklungsphase beginnen wir mit der Überprüfung der Zahlungsfähigkeit Ihres Käufers. Damit Sie nach dem Verkauf Ihrer Immobilie keine unangenehmen Überraschungen erleben. Bereits im Vorfeld
legt der potentiellen Käufer dafür eine aussagekräftige Selbstauskunft vor. Mittels eines „Bonitätscheck“ analysieren wir eine realistische Risikoeinschätzung. Danach informieren wir die Verkäufer. (siehe > ständige Info und Unterrichtung der Verkäufer)
Wir nutzen die neutrale Beratung des Notars:
Wenn wir einen geeigneten Käufer gefunden haben, die Finanzierungsbestätigung vorliegt, wird ein Kaufvertrag vom beauftragten Notariat aufgesetzt. Der Notar kennt alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Abwicklung des notariellen Kaufvertrags. Aufgrund der hohen finanziellen Bedeutung des notariellen Kaufvertrags ist es Aufgabe des Notars, als Amtsperson die Käufer und Verkäufer unabhängig zu beraten. Dank dieser Hilfe können schwerwiegende Folgeschäden für beide Seiten im Vorfeld vermieden werden. Fehler in dieser Phase wie z.B. nicht beurkundete Nebenabreden oder sonstige wertvolle Absprachen sind dann unwirksam und können im Extremfall bis zur Nichtigkeit des gesamten Kaufvertrags führen. Hier ist also höchste Vorsicht geboten.
Keine Schlüsselübergabe ohne vollständige Kaufpreiszahlung:
Aus unserer Praxis von über 1.000 notariell protokollierten Immobilienverkäufen raten wir unseren Verkäufern dringend ab, ohne Erhalt des vollständigen Kaufpreises Schlüssel der Immobilie an den/die Käufer zu übergeben. Hier hat es schon böse Überraschungen gegeben.
Dabei übernimmt der Notar die Verantwortung, dass die Eigentumsrechte erst auf den Käufer übertragen werden, wenn der Kaufpreis auf dem Notaranderkonto eingegangen ist. Also gilt: Keine Schlüsselübergabe ohne vollständige Kaufpreiszahlung!
In dieser schwierigen Phase spricht man von: Nutzen und Lasten müssen übergegangen sein. D.h. ist der Kaufpreis vollständig bezahlt, dann hat der Käufer das Recht auf Schlüsselübergabe.
100 % Sicherheit - dank Mehrwert Manuela Weber Immobilien-Vermögensanlagen!
Wenn in der Phase des Nutzen-Lasten Übergangs, der oder die Käufer in Ihr neues Zuhause müssen, um nach dem Notartermin, aber vor Kaufpreiszahlung, beispielsweise die Küche auszumessen, oder mit Handwerkern bereits Umbaumaßnahmen besprechen möchten, dann bieten wir 100 % Sicherheit, indem wir die neuen Eigentümer zu den Handwerkerterminen begleiten. Das ist Teil unserer Mehrwertmaßnahmen. Den Schlüssel händigen wir auch in der Praxis immer erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung aus. Da gibt es keine Ausnahmen.
Vorabinfo: In Kürze erscheint Teil 10 der kostenlosen Informationsreihe „10 goldene Regeln zur Verkaufsoptimierung einer Immobilie“ - von Manuela Weber Rödermark! Dann haben Verbraucher, Interessenten, Käufer und Verkäufer alle brisante Faktoren der Verkaufsoptimierung vorliegen.
Sollten Sie weitere Fragen zu unser Alleinstellungsmerkmalen (USP), den Erfolgen, unserer 8-fach Mehrwertstrategie, den Kundenvorteilen oder unserem Kundenschutz haben, so können Sie uns täglich von 10.00 bis 22.00 Uhr unter Tel. 0177-5555 818 oder Tel. 06074-922 615 erreichen, auch am Wochenende und an allen gesetzlichen Feiertagen.