Die WKZ Wohnkompetenzzentren zum geplanten Mieterstromgesetz

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Auch Mieter sollen an Chancen erneuerbarer Energien beteiligt werden

Ludwigsburg, 20.07.2017. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Förderung von Photovoltaik-Mieterstrommodellen verabschiedet. Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) will damit eine Lücke schließen und auch Mieter an den Chancen bei der Gewinnung von Strom durch Photovoltaik-Anlagen partizipieren lassen. „Dieses Gesetz könnte ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Energiewende im Wohngebäudebereich werden“, meint auch Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Denn im Gesetzentwurf ist ein Mieterstromzuschlag vorgesehen, der - je nach Größe der Anlage - zwischen 2,75 und 3,8 Cent pro Kilowattstunde liegt. „Die Idee ist dabei, dass der von Mietern nicht direkt verbrauchte Solarstrom ins Netz eingespeist und vergütet wird“, erklärt der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Gleichzeitig sichert der Entwurf, dass Mieter auch künftig ihren Stromanbieter frei wählen könnten und von der Förderung tatsächlich profitieren. Jens Meier: „Interessant ist dabei ein Gutachten, wonach in Deutschland ein Potential für Mieterstrom bei bis zu 3,8 Millionen Wohnungen besteht.“ Diese würden aber bisher nicht angegangen, da sich eine Installation bislang nicht rechnet, meint er. Nach Bundeswirtschaftsministerin Zypries sollen Photovoltaik-Mieterstrommodelle noch in diesem Jahr Wirklichkeit werden. Auch der Immobilienverband GdW begrüßt den Gesetzesvorschlag. Besonders positiv wertet er, dass nun auch gebäudeübergreifende Projekte gefördert würden, denn die Mieterstromförderung bezieht sich nicht nur auf ein einzelnes Projekt, sondern gleichsam auf Wohnprojekte in unmittelbarer räumlicher Nähe. Diese seien oft benachteiligt – beispielsweise durch Verschattungen. „Von sogenannten Quartierlösungen sei man jedoch noch weit entfernt, hier gelte es, das Gesetz weiterhin auszubauen“, zitiert der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren, Jens Meier die Ausführungen des GdW im Deutschen Bundestag. Ein weiteres Problem bestehe in der steuerlichen Belastung derartiger Modelle. Denn sobald Wohnungsunternehmen oder Privatpersonen die eigentlich gewerbesteuerfreie Vermietungstätigkeit dadurch verändern würden, dass sie Mietern Strom zur Verfügung stellen oder diesen ins Netz einspeisen, würde die Vermietungstätigkeit gewerbesteuerpflichtig. Dies müsse nach Meinung von GdW-Chef Axel Gedaschko im Gewerbesteuergesetz dringend geändert werden. „Insgesamt ist die Bundesregierung mit diesem Gesetzesentwurf allerdings auf einem guten Weg, die Energiewende auf eine breitere Basis zu stellen“, meint Jens Meier, dessen WKZ Wohnkompetenzzentren schon seit Jahren auf die energetische Sanierung und die Nutzung von Photovoltaikanlagen setzen. Derartige Modelle gehörten nun einmal zur Zukunftsfähigkeit der Immobilienwirtschaft dazu.

Weitere Informationen unter: http://www.wohnkompetenzzentren.de

Die bundesweit vertretenen WKZ Wohnkompetenzzentren beraten Immobilien-Interessenten bei allen Fragen zum Kauf, zur Vermietung und zur Finanzierung. Die Beratung umfasst daneben neue Finanzierungsformen wie Optionskauf oder Mietkauf-Modelle. Neben eigenen Angeboten können die WKZ Wohnkompetenzzentren auf ein breites Partnernetzwerk zugreifen.

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