WKZ Wohnkompetenzzentren: Sachkundenachweis bei Maklern vorerst vom Tisch

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Ablehnung aufgrund von zu hohem bürokratischen Aufwand

Ludwigsburg, 05.07.2017. Mit den Stimmen der Regierungskoalition hat der Bundestag ein Gesetz zur Einführung von Berufszugangsvoraussetzungen in der Makler- und Verwalterbranche in seiner „Lean-Version“ auf den Weg gebracht. Danach müssen gewerbliche Wohnimmobilienverwalter und Makler künftig zwar über geordnete Lebensumstände verfügen, aber ein Sachkundenachweis wird nicht gefordert. „Es ist eigentlich inakzeptabel, dass Personen ohne den Nachweis fachlicher Eignung Immobilien verkaufen dürfen. Denn immer häufiger müssen Kaufinteressenten feststellen, dass es auch Makler gibt, die aufgrund fehlender Kenntnisse wirtschaftlichen Schaden anrichten“, sagt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Nicht zuletzt ein Gremium führender Maklergesellschaften von Banken, Sparkassen und Bausparkassen hatten bis zuletzt die Einführung eines Sachkundenachweises gefordert. „Um die Voraussetzung einer kompetenten Beratung sicherzustellen, ist es eigentlich an der Zeit, Mindestanforderungen an die Berufsgruppe der Immobilienmakler und Immobilienverwalter zu stellen“, erklärt der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Kritik gibt es auch vom Immobilienverband IVD. Das Gesetz sei zwar ein erster Schritt, man werde aber weiter an dem dicken Brett bohren, um den Verbrauchern ein Qualitätsversprechen zu geben. „Genau darum ging es dem Gesetzgeber nämlich, als das Bundeskabinett im August 2016 einen Sachkundenachweis beschloss“, so WKZ-Chef Meier. Dabei hätte sich die Regierung – laut Meier – durchaus mehr einfallen lassen können, als die Ablehnung nur mit einem zu hohen bürokratischen und regulatorischen Aufwand zu begründen. Statt einem Sachkundenachweis, von dem ein wesentlicher Teil der heute Tätigen aufgrund der „Alte-Hasen-Regelung“ ohnehin nicht betroffen wäre, müssen sich Makler und Verwalter künftig fortbilden. Und zwar „regelmäßig“ 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Daneben gibt es eine Verpflichtung für Verwalter zur Information über deren Qualifikation und Fortbildung. „Auch Makler dürften gut daran tun, vorhandene Qualifikationen aufzuzeigen, um sich von sogenannten schwarzen Schafen abzugrenzen“, meint der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Einen Schritt weiter geht der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der ebenfalls einen Sachkundenachweis fordert. Er will seine Marketingbestrebungen in die Richtung lenken, dass Kunden nur mit den Verwaltern zusammenarbeiten, die auch Mitglied im DDIV sind. DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler: „Unser Verband steht heute schon für die Qualität der Aus- und Fortbildung. Mit der fortschreitenden Komplexität der Wohnimmobilienverwaltung sind Eigentümer gut beraten, auf das Fachwissen unserer Mitglieder zu vertrauen.“ Er hebt hervor, dass ein Tag Weiterbildung pro Jahr dem Anspruch in keiner Weise entsprechen würde. „Womit er recht hat“, meint Meier. Der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren sieht die Vorgehensweise des DDIV dabei als gute Blaupause für die Maklerverbände in Deutschland, dem zu folgen.

Weitere Informationen unter: www.wohnkompetenzzentren.de

Die bundesweit vertretenen WKZ Wohnkompetenzzentren beraten Immobilien-Interessenten bei allen Fragen zum Kauf, zur Vermietung und zur Finanzierung. Die Beratung umfasst daneben neue Finanzierungsformen wie Optionskauf oder Mietkauf-Modelle. Neben eigenen Angeboten können die WKZ Wohnkompetenzzentren auf ein breites Partnernetzwerk zugreifen.

WKZ WohnKompetenzZentren
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