EEG-Antragsstellung gemäß besonderer Ausgleichsregelung 2019 - Tool zur Schnellprüfung
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 28 March 2019Bis zum 30.6 noch EEG-Begrenzung beantragen!
stromkostenintensive Unternehmen können bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) die Begrenzung/Reduzierung der EEG-Umlage (Besondere Ausgleichsregelung) beantragen. Auch die KWKG-Umlage sowie Offshorenetzumlage wird mit einem entsprechenden EEG- Begrenzungsbescheid dann entsprechend reduziert. first energy, ein externer Energiedienstleister hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie schnell selbst prüfen können, ob Sie von Reduzierungen profitieren können. Schnelligkeit ist gefragt, denn die Antragsstellung erfolgt jeweils bis zum 30.06. eines Jahres für die Begrenzung im Folgejahr.