Ritalin gilt in den meisten Ländern als Betäubungsmittel. Oft gelten verschärfte Regeln beim Grenzübertritt, wenn man mit solchen Substanzen ins Ausland reisen möchte – bis hin zur Todesstrafe für die unerlaubte Einfuhr. Daher fragen sich Personen, die auf das Medikament angewiesen sind, was bei Auslandsreisen mit Ritalin zu beachten ist. Zwar darf man das Medikament in den meisten Fällen in der für die Zeitspanne des Aufenthalts benötigten Menge mit sich führen, doch es gibt, abhängig von der Destination, manchmal stark abweichende Bestimmungen.
Die Regeln der Schengen-Staaten sind einfach. Bei Auslandsaufenthalten bis zu 30 Tagen wird vom behandelnden Facharzt ein Dokument ausgestellt, das den therapeutischen Bedarf bestätigt. Das Formular wird von der Bundesopiumstelle zur Verfügung gestellt. Das Schriftstück ist vom zuständigen Gesundheitsamt zu beglaubigen. Ausschlaggebend für den Zuständigkeitsbereich ist die Adresse der Praxis des verordnenden Arztes. Zu den Vollanwenderstaaten des Abkommens und den Nicht-EU-Schengengebieten zählen derzeit (Oktober 2016): Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (ohne Überseegebiete), Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.