Neues Jahr, neue Förderung!
Verfasser: pr-gateway on Monday, 6 January 2020Das ändert sich 2020 für Bauherren und Immobilienbesitzer
Ab 1. Januar gibt es neue Regeln bei Förderungen und Fristen, die Hauseigentümer und Bauherren kennen sollten.
Steuervergünstigung für energetische Sanierungen
Wer als Hauseigentümer das Klima schont, wird zusätzlich belohnt: Maßnahmen für eine bessere Energieeffizienz und das Heizen mit erneuerbaren Energien werden auch steuerlich gefördert. Davon profitiert, wer etwa die alte Heizung austauscht, neue Fenster einbaut oder Dach, Keller und Außenwände dämmt. Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. 20 Prozent der Ausgaben, maximal aber 40.000 Euro können über drei Jahre verteilt steuerlich abgezogen werden. Die Voraussetzungen: Es handelt sich um selbstgenutztes Wohneigentum und die Immobilie ist mindestens zehn Jahre alt. Zusätzlich können Eigentümer weiterhin von den etablierten Förderprogrammen für energetische Sanierungen profitieren, etwa von der KfW.