CHRISTOPH KIRCHENSTEIN - Kapitallebensversicherung
Verfasser: pr-gateway on Saturday, 9 November 2019
Kapitallebensversicherung als Altersvorsorge nicht geeignet
Eine Kapitallebensversicherung bietet einerseits Hinterbliebenenschutz für den Todesfall der versicherten Person. Andererseits soll ein Teil der Prämie dem Vermögensaufbau dienen. Erlebt die versicherte Person den Ablauf des Vertrags, wird die garantierte Versicherungssumme zuzüglich nicht garantierter Überschussanteile ausgezahlt.
Wer seinen Vertrag jedoch vorzeitig kündigen muss, weil zum Beispiel Geld benötigt wird oder Prämien nicht bezahlt werden können, muss mit hohen Verlusten rechnen. Dies betrifft deutlich mehr als die Hälfte aller Verträge, die vor dem regulären Ablauf beendet werden. Vor allem bei langen Laufzeiten von mehreren Jahrzehnten kann es viele Gründe - von der Familienplanung bis hin zur Arbeitslosigkeit - geben, warum ein Vertrag nicht fortgesetzt werden kann.
Nur bei Verträgen vor dem 31.12.2004 gibt es noch eine steuerfreie Auszahlung von Erträgen unter bestimmten Voraussetzungen. Bei Verträgen ab 01.01.2005 werden Erträge zur Hälfte bei bestimmten vorliegenden Parametern besteuert.