Pflegehilfsmittel für die Unterstützung im Alltag beantragen
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 18 December 2019Diese Hinweise sollte man beachten
Hinter dem Begriff der Pflegehilfsmittel stecken praktische Helfer für den Alltag von Pflegebedürftigen. Vom Rollator über den Bettschutz bis hin zu Windeln sollen sie die häusliche Pflege durch Angehörige erleichtern und auch dazu dienen, Beschwerden zu lindern sowie die Selbstständigkeit wieder zu verstärken. Unterschieden wird zwischen technischen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Die Kosten hierfür übernimmt anteilig die Pflegekasse und größere Geräte können häufig auch ohne Zuzahlung ausgeliehen werden.
Technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Zu den technischen Hilfsmitteln gehören Gehhilfen, Bettpfannen, Hausnotrufsysteme, Toilettenstühle oder andere Geräte für die Wiederverwendung. Für technische Hilfsmittel gilt ein zu zahlender Eigenanteil von 10 %, der auf maximal 25,00 € beschränkt wird.
