OLG Celle: Pflanzliches Produkt darf als Käse-Alternative bezeichnet werden
Verfasser: pr-gateway on Friday, 13 September 2019OLG Celle: Pflanzliches Produkt darf als Käse-Alternative bezeichnet werden
Ein rein pflanzliches Produkt darf als Käse-Alternative beworben werden. Dies sei weder unlauter noch eine irreführende Werbung für den Verbraucher, entschied das OLG Celle.
Die Bezeichnung veganer Lebensmittel beschäftigte die Gerichte schon bis zum Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hatte 2017 entschieden, dass rein pflanzliche Produkte beispielsweise nicht als Milch oder Joghurt bezeichnet werden dürfen. Auch Kombinationen wie Tofubutter oder Veggie-Cheese sind demnach unzulässig, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/.
Ein Unternehmen hatte seine rein pflanzlichen Produkte nun als "vegane Käse-Alternative" oder "gereifte Käse-Alternative" beworben. Dies hielt der Kläger mit Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH für unlauter und irreführend. Auch die Bezeichnung "Käse-Alternative" stelle eine unzulässige Kombination dar.