EuGH - Kein Handel mit gelesenen E-Books ohne Erlaubnis des Urhebers
Verfasser: pr-gateway on Monday, 6 January 2020EuGH - Kein Handel mit gelesenen E-Books ohne Erlaubnis des Urhebers
Der Weiterverkauf gelesener E-Books ist ohne Erlaubnis des Urhebers nicht zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 19. Dezember 2019 entschieden (Az.: C-263/18).
Der EuGH hat mit aktuellem Urteil das Urheberrecht maßgeblich gestärkt. Anders als bei einem gedruckten Buch wird der Zustand einer digitalen Kopie durch Gebrauch nicht schlechter. Die Erschöpfungsregel ist daher bei E-Books laut EuGH nicht anwendbar, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen niederländischen Verlegern und einem niederländischen Unternehmen, das über eine Webseite den Mitgliedern eines von ihm gegründeten "Leseklubs" anbot, E-Books öffentlich zu machen oder zu vervielfältigen. Die Verlage sahen dadurch die Urheberrechte an den E-Books verletzt. Der Weiterverkauf der E-Books sei eine unbefugte öffentliche Wiedergabe der Bücher.