Eurotax Consulting nimmt die Erbschaftssteuer unter die Lupe
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 28 August 2019AUF MALTA WIRD WEDER EINE SCHENKUNGS- NOCH ERBSCHAFTSSTEUER ERHOBEN.
Unter dem Begriff Erbschaftssteuer versteht man jene Abgabe, die beim Übergang von
Vermögenswerten einer verstorbenen Person an die Erben erhoben wird. Dabei unterscheidet man
zwischen natürlichen und juristischen Personen. Weltweit ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer
unterschiedlich geregelt - sowohl was die jeweilige Berechnungsgrundlage betrifft als auch die
generelle Abgabe.
Erbschaftssteuer in Deutschland
Erstmals wurde in Deutschland die Erbschaftssteuer im Jahr 1906 einheitlich eingeführt. Ihre
Rechtsgrundlage ist in der Erbschaftssteuer-Durchführungsverordnung und im Erbschaftssteuer- und
Schenkungssteuergesetz verankert. Als sogenannte Steuergegenstände gelten Zweckzuwendungen,
in besonderen Fällen Stiftungsvermögen, Schenkungen zu Lebzeiten sowie bei Erbschaft und
Vermächtnis der sogenannte "Erwerb von Todes wegen."
Erbschaftssteuer auf Malta