Grundrente beschlossen - eine Anerkennung für die Lebensleistung
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 19 February 2020ARAG Experten informieren über die neue Grundrente ab 2021
Die Grundrente ist beschlossene Sache! Laut Bundesministerium bekommen ab 2021 rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten einen Zuschlag zu ihren Bezügen, wenn sie mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit nachweisen können. Kosten für den Steuerzahler im Einführungsjahr: 1,3 Milliarden Euro. Die Finanzierung ist noch unklar. Eine Einkommensprüfung soll sicherstellen, dass Bedarf besteht.
Einkommensgrenzen
Alleinstehende Rentner mit einem monatlichen Einkommen von maximal 1.250 Euro und Eheleute oder Lebenspartner mit bis zu 1.950 Euro erhalten den vollen Aufschlag. Einkommen, die über diese Freibeträge hinausgehen, werden zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Beispiel: Erhält ein Rentner 1.300 Euro, liegt seine Rente 50 Euro über dem maximalen Freibetrag. 60 Prozent dieser 50 Euro, also 30 Euro, werden von der Grundrente abgezogen. Übersteigt das Einkommen 1.600 Euro für Alleinstehende und 2.300 Euro bei Paaren wird der Betrag, der über der Freigrenze liegt, vollständig auf den Zuschlag angerechnet. Beispiel: Hat ein alleinstehender Rentner 1.700 Euro Einkommen, vermindert sich seine Grundrente um 100 Euro.