FG Münster - Keine Befreiung von der Erbschaftssteuer nach langer Renovierung des Familienheims
Verfasser: pr-gateway on Friday, 10 January 2020FG Münster - Keine Befreiung von der Erbschaftssteuer nach langer Renovierung des Familienheims
Wird das geerbte Familienheim erst nach langer Renovierungszeit vom Erben zu Wohnzwecken genutzt, ist keine Befreiung von der Erbschaftssteuer möglich. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Das Familienheim kann steuerfrei vererbt werden. Voraussetzung für die Befreiung von der Erbschaftsteuer ist, dass der Erblasser das Familienheim selbst bis zum Erbfall zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, wenn er nicht aus zwingenden Gründen daran gehindert war, und der Erbe die Immobilie unverzüglich selbst bewohnt, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/.
