Versicherungslücken im Home-Office schließen
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 8 April 2020
Versicherungslücken im Home-Office schließen
Düsseldorf, im April 2020. In der Corona-Pandemie nutzen viele Angestellte die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Damit wird auch das derzeitige Erfordernis nach sozialer Distanzierung erfüllt und die Corona-Pandemie in ihrer Verbreitung gehemmt.
Was epidemiologisch sinnvoll ist, erscheint im Licht des gesetzlichen Unfall- und Arbeitsschutzes problematisch. Da dieser nur einen Versicherungsschutz bei beruflich veranlassten Tätigkeiten kennt und bei Home-Office offensichtlich eine Trennung zwischen beruflichen und privaten Aktivitäten kaum möglich ist, kommt es hier regelmäßig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, was noch unter dem gesetzlichen Unfallschutz steht, und was nicht. So entschied das Bundessozialgericht 2016, dass ein Sturz beim Holen von Wasser zum Trinken nicht versichert ist. Und das Sozialgericht München verneinte einen Unfallschutz beim Sturz im heimischen Badezimmer.