Echt oder unecht? ...wenn es um ein gefälschtes Testament geht
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 27 August 2020
Essen -Soweit nach einem Erbfall ein Testament vorgefunden wird, führt dies oftmals zu einem Aufatmen. Die Erbschaft scheint "in sicheren Händen zu sein", so dass man sich um deren Verteilung im Grunde genommen keine Sorgen machen muss. Doch was passiert, wenn wie aus dem Nichts plötzlich ein weiteres Testament auftaucht, welches im ersten Augenblick absolut identisch ist, sich jedoch inhaltlich derart von dem ersten unterscheidet, dass es eine völlig andere Erbeinsetzung enthält? Die zertifizierte Testamentsvollstreckerin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass es vor dem Hintergrund des demographischen Wandels sowie des, im Vergleich zu vielen anderen Ländern, hohen Wohlstands in Deutschland immer wieder vorkommt, dass sich einige Menschen den Weg in die Erbenstellung selbst ebnen möchten, indem sie schlichtweg ein gefälschtes Testament ins Leben rufen.