Umgangskontakte bei Suchtproblematik: keine Übernachtungen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 5 September 2025
(DAV). Wenn ein Elternteil suchtkrank ist, kann das Umgangsrecht zum Schutz des Kindes eingeschränkt werden. So können etwa Umgangskontakte auf wenige Stunden ohne Übernachtungen begrenzt werden.
Die Eltern teilen sich seit ihrer Trennung und Scheidung das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn, der bei der Mutter lebt. Die Familie ist dem Jugendamt seit 2020 bekannt. Die Kommunikation zwischen den Eltern im Rahmen der Umgangsberatung war aufgrund der Sucht- und Drogenprobleme des Vaters schwierig. Dieser hatte sich bereit erklärt, vor den vereinbarten Umgangskontakten mit seinem Sohn jeweils einen Drogentest vorzulegen, was jedoch nicht geschah.
Vor Gericht stritten die Eltern um die Umgangsregelung. Die Mutter wollte den Umgang von Vater und Sohn verbindlich regeln. Zur Begründung hat sie ausgeführt, Absprachen über den zeitlichen Umfang des Umgangs mit dem Vater seien nicht möglich. Mündliche Absprachen habe dieser wiederholt nicht eingehalten.
