Wer muss bei der Trennung aus der Ehewohnung ausziehen?
Verfasser: pr-gateway on Monday, 27 April 2026
Viele Ehepaare glauben, dass Eigentum oder Mietvertrag darüber entscheiden, wer nach der Trennung bleiben darf. Das Gesetz sieht das anders - und das überrascht viele Betroffene.
Muss bei der Trennung ein Ehepartner ausziehen? Diese Frage beschäftigt viele Paare in der Trennungsphase und führt häufig zu Missverständnissen. Die Antwort des Familienrechts ist klar: Grundsätzlich hat kein Ehepartner das Recht, den anderen einfach aus der gemeinsamen Wohnung zu werfen - unabhängig davon, wer Eigentümer oder alleiniger Mieter ist.
Das regelt § 1361b BGB: Beide Ehepartner haben während des Trennungsjahres das gleiche Recht auf Nutzung der Ehewohnung. Selbst wer Alleineigentümer ist, darf seinen Ex-Partner nicht vor die Tür setzen. Kommt keine freiwillige Einigung zustande, muss im Zweifel derjenige ausziehen, der das möchte - auch wenn ihm die Wohnung gehört.