GfG-Häuser erfüllen höchste Anforderungen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 8 January 2021Neues Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten
Seit November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), um die Maßgaben im Klimaschutzprogramm 2030 und die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu erfüllen. Es ersetzt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Dadurch wird Widersprüchliches in den Gesetzen und Verordnungen bereinigt und der Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden geregelt.
Allerdings stellt das neue Gebäudeenergiegesetz gegenüber den Vorgänger-Regelungen für Neubauten keine höheren energetischen Anforderungen dar und wirkt sich auf Bauanträge aus, die nach dem 1. November 2020 eingereicht wurden. 2023 will der Gesetzgeber prüfen, inwieweit sich der Klimaschutz im Gebäudesektor durch das Gebäudeenergiegesetz verbessert hat - danach muss das Gesetz eventuell nachgebessert werden.