OLG Dresden - Minderung der Gewerbemiete wegen Corona zulässig
Verfasser: pr-gateway on Monday, 1 March 2021OLG Dresden - Minderung der Gewerbemiete wegen Corona zulässig
Wegen der Corona-bedingten Schließung ihres Geschäfts darf eine Einzelhändlerin die Kaltmiete um 50 Prozent mindern. Das hat das OLG Dresden mit Urteil vom 24.02.2021 entschieden (Az.: 5 U 1782/20).
Wegen Corona geschlossen - der Lockdown während der Pandemie trifft Einzelhändler und andere Gewerbetreibende mit voller Wucht. Die Einnahmen brechen weg, während die Kosten, z.B. für die Miete, weiterlaufen. Daher hat die Bundesregierung Ende 2020 klargestellt, dass die aufgrund der Corona-Pandemie angeordnete Schließung des Geschäfts eine Störung der Geschäftsgrundlage darstellen und die Gewerbemiete ggf. gemindert werden kann. Die entsprechenden Regelungen sind am 31. Dezember 2020 in Kraft getreten, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.