TÜV Rheinland: Wenn Homeoffice zur Dauerlösung wird
Verfasser: pr-gateway on Friday, 20 August 2021
Regelungen zum mobilen Arbeiten und zur Telearbeit / Die passende Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht / Weitere Informationen www.tuv.com/arbeitssicherheit
Köln, 20. August 2021. 65 Prozent der Unternehmen in Deutschland wollen nach der Corona-Pandemie zumindest zum Teil flexible Arbeitsmodelle beibehalten, so das Ergebnis einer repräsentativen Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums. Derzeit gelten für Tätigkeiten im Homeoffice die in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und der zugehörigen Arbeitsschutzregel getroffenen Festlegungen. Diese werden auslaufen, sobald es die Corona-Lage zulässt. Dazu Andreas Kaulen, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland: "Homeoffice ist in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel als Form des mobilen Arbeitens definiert. Bleiben diese Arbeitsplätze nach dem Auslaufen dieser Regel bestehen, muss geklärt werden, ob es sich um mobiles Arbeiten oder einen Telearbeitsplatz handelt. Mobiles Arbeiten ist bisher gesetzlich nicht eindeutig geregelt, Telearbeit schon. Daher stellen diese Arbeitsformen unterschiedliche Anforderungen an die Ausstattung und die vom Arbeitgeber geforderten Arbeitsschutzmaßnahmen."