Adoption durch eingetragene Lebenspartnerin - Mitsprache des Vaters
Verfasser: pr-gateway on Monday, 3 August 2015
Karlsruhe/Berlin (DAV). Will die eingetragene Lebenspartnerin (http://familienanwaelte-dav.de) der Mutter des Kindes dieses adoptieren, muss dem Vater die Möglichkeit gegeben werden, sich an der Entscheidung zu beteiligen. Dabei sind die Anforderungen bei (anonymen) Samenspenden nicht zu überziehen. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Kindesadoption in eingetragener Lebenspartnerschaft
Der Fall ereignete sich in Berlin. Die Frau und ihre Partnerin, Mutter des Kindes, leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Das Kind wurde mit Hilfe einer (privaten) Samenspende gezeugt. Die Lebenspartnerin der Mutter wollte das Kind als eigenes annehmen. Eine Zustimmungserklärung des leiblichen Vaters legte sie nicht vor. Ihr seien zwar Name und Anschrift bekannt, der biologische Vater habe sie aber dazu aufgefordert, ihn nicht zu nennen.
Das Amtsgericht lehnt den Adoptionsantrag ab. Es hätte die Zustimmung des leiblichen Vaters vorliegen müssen.