AGG-Verfahren: Arbeitsgericht Koblenz weist weitere Klagen ab
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 14 October 2015
Neustadt/Wied, 14. Oktober 2015 - Das Arbeitsgericht Koblenz hat heute die Klagen einer BIRKENSTOCK Produktionsmitarbeiterin und zweier Versandmitarbeiterinnen wegen Ungleichbehandlung in den Jahren vor 2013 abgewiesen. Die Klägerinnen hatten Ansprüche wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Erstattung von Lohndifferenzen sowie zusätzliche Entschädigungszahlungen geltend gemacht. Im Vorfeld der heutigen Verhandlung hatten sich weitere zehn Mitarbeiterinnen bereits außergerichtlich mit BIRKENSTOCK geeinigt und ihre Klagen daraufhin zurückgezogen. In den drei verbliebenen Fällen wies das Gericht die Klagen durch Versäumnisurteile ab. Die Klägerinnen tragen auch die Gerichtskosten des Rechtsstreits. Sie haben die Möglichkeit, Einspruch gegen die Urteile einzulegen. BIRKENSTOCK geht für diesen Fall davon aus, dass die heutigen Entscheidungen dann bestätigt werden.