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Zulässige Themen einer ordentlichen (regelmäßigen) Betriebsversammlung

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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Eine ordentliche Betriebsversammlung nach § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG muss einem im Kalendervierteljahr vom Betriebsrat einberufen werden. Der Betriebsrat soll auf diesen Betriebsversammlungen einen Tätigkeitsbericht erstatten.
Den Charakter einer ordentlichen Betriebsversammlung im Sinne von § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG verliert die Versammlung aber auch dann nicht, wenn neben dem Tätigkeitsbericht noch andere Themen zur Erörterung gestellt werden (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 05. Mai 1982 - 2 Sa 122/81 -, Rn. 58, juris).

Dafür darf aber der zulässige Themenkreis für Betriebsversammlungen gemäß § 45 BetrVG nicht überschritten werden. Die Betriebsversammlungen können danach Angelegenheiten

- tarifpolitischer,
- sozialpolitischer,
- umweltpolitischer und
- wirtschaftlicher Art sowie Fragen der
- Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der
- Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der
- Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer behandeln.

Finanzielle Unterstützung oder Zuwendungen des Arbeitgebers - strafbare Beeinflussung einer Betriebsratswahl

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Ausgangslage:

Der Arbeitgeber kann sich strafbar machen, wen er eine Betriebsratswahl unzulässig beeinflusst.

Wahlbeeinflussung durch finanzielle Unterstützung von Kandidaten:

Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber einzelnen Kandidaten direkte oder indirekte finanziellen Unterstützungen oder sonstige Zuwendungen, Hilfen oder Ähnliches gewährt. Das gilt zumindest dann, wenn dies Einfluss auf die Wahl hat. Ein solcher Einfluss kann etwa durch bestehen, dass einem einzelnen Kandidaten aufgrund der Zuwendungen eine bessere Präsentation gegenüber der Belegschaft ermöglicht wird.

Dazu der Bundesgerichtshof: Eine nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 BetrVG strafbare Beeinflussung der Wahl des Betriebsrats liegt jedenfalls dann vor, wenn der Arbeitgeber einer Wahlvorschlagsliste durch die Zuwendung von Geldmitteln ermöglicht, sich im Zusammenhang mit der Wahl nachhaltiger als sonst möglich zu präsentieren, und wenn dabei die finanzielle Unterstützung der Kandidaten durch den Arbeitgeber verschleiert wird (BGH, Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09 -, BGHSt 55, 288-314).

Wann findet die ordentliche (regelmäßige) Betriebsversammlung statt?

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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Die regelmäßige Betriebsversammlung findet im Regelfalle während der Arbeitszeit statt. Das ist in § 44 Abs. 1 S. 1 BetrVG gesetzlich normiert. Bei der Ausnahmeregelung "soweit nicht die Eigenart des Betriebes eine andere Regelung zwingend erfordert" ist ein sehr strenger Maßstab in der Hinsicht anzulegen, dass die Ausnahmeregelung nur dann Platz greift, wenn anderenfalls der eingespielte technisch-organisatorische Arbeitsablauf des Betriebes eine untragbare Störung erfahren würde (Landesarbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 28. März 1974 - 2 Ta BV 1/74 -, juris).

Allgemeine wirtschaftliche Erwägungen oder die Störung des Betriebsablaufs zwingen den Betriebsrat allerdings nicht zur Durchführung von Teilversammlungen oder von Vollversammlungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit. Das gilt dann nicht, wenn die Störungen im Betriebsablauf allein durch organisatorische Versäumnisse des Arbeitgebers bedingt sind (ArbG Essen, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 BVGa 3/11 -, juris).

Genuss und Gemütlichkeit: Spätherbst

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 Spätherbst
Die Suppe direkt im Kürbis. Lecker. (Foto: presseweller)

Oktober 2015. Siegen (Prw). Wenn nach und nach die Blätter ihr Laub verlieren, kehrt der Spätherbst ein. Durch die Umstellung auf die "richtige Zeit" ist es früher dunkel, man macht es sich in den Stuben gemütlich und nutzt alle die Genüsse, die der Herbst bietet, mal deftig, mal fein wie die edlen Maronen. Selbst kochen oder dahin ausgehen, wo Saisonales und Regionales auf der Speisenkarte steht.

Der Übergang in den Winter ist eine besondere Zeit. Rund um den Hubertustag (3. November) gibt es Ritte und für Musikfreunde die "Hubertusmesse". Am Martinstag (11. November) stehen die Laternen und die Umzüge, oft mit dem Heiligen Martin auf dem Pferd, im Blickpunkt. Das sanfte Licht der Laternen gibt dem Dunkel eine ganz besondere Ausstrahlung. Gänse sollen durch ihr Geschnatter damals Martin verraten haben. Um diesen Novembertag herum war es aber auch die Zeit, in der die Ernte beendet war und das "Gesinde" den Hof verließ. Und das wurde mit einem reichlichen Schmaus und Fest gefeiert, wie es die verschiedenen Berichte erzählen.

Koblenzer Künstlerin malt fotorealistische Portraits

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Koblenzer Künstlerin malt fotorealistische Portraits
Ramona Unkhoff bei der Arbeit

Koblenz, 30. Oktober 2015: Fürs Porträt "Modell sitzen" war gestern. Als Vorlage für die von Hand gemalten Bilder benötigt die passionierte Portraitmalerin eine aussagefähige Vorlage. Die auf Wunsch in Formaten DIN A4, A3 oder A2 gemalten Porträts eigenen sich als Geschenk für liebe Freunde ebenso wie als Zimmerschmuck für die eigenen vier Wände.

Porträts als Gemälde-Unikate für Kunden aus Nah und Fern

Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS mit Änderungen im Portfolio

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Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS mit Änderungen im Portfolio

Düsseldorf, 30. Oktober 2015 - Die KFM Deutsche Mittelstand AG gibt Änderungen im Portfolio des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS (WKN A1W5T2) bekannt. Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS hat sich von einer Mittelstandsanleihe getrennt und gleichzeitig den Bestand einer Mittelstandsanleihe reduziert, eine Mittelstandsanleihe gekauft und den Bestand von zwei Mittelstandsanleihen aufgestockt.

Verkauft hat der Fonds den Bestand der 6,60%-Anleihe der Peach Property Group (WKN A1KQ8K). Reduziert wurde der Bestand an Anleihen der 7,00%-Anleihe der Steilmann SE (WKN A14J4G). Aufgestockt wurden die Bestände der 8,25%-Anleihe der GRENKELEASING AG (WKN A161ZB) und der 5,00%-Anleihe der VTG Finance S.A. (WKN A1ZVCJ).
Neu in das Portfolio aufgenommen hat der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS die 4,00%-Anleihe der Louis Dreyfus Commodities S.A. (WKN A1ZAP9).

easydriver-Gewinnspiel: Drei Caravanerinnen im Glück

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 Drei Caravanerinnen im Glück
Drei glückliche Siegerinnen freuten sich beim easydriver-Gewinnspiel.

"Ja, das gibt es doch gar nicht", dachte sich wohl Anna Schneider als sie die easydriver-Nachricht in ihren Händen hielt. Beim Caravan Salon im August/September hatte sie die kleine Karte am easydriver-Stand einfach mal ausgefüllt und eingeworfen. Und jetzt die große Überraschung. Sie hat den ersten Preis des easydriver-Caravan-Salon-Gewinnspiels gewonnen und darf mit ihrer Familie einen Urlaub im Kärntener Campingpark Burgstaller genießen, einem der besten Plätze Europas. Herrlich gelegen am Millstätter See in Österreich.

Parlamentarischer Abend der DG PARO

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Parlamentarischer Abend der DG PARO
Die Teilnehmer der Parlamentarischen Abends

Berlin, Oktober 2015 - Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) hatte im Oktober Gesundheitspolitiker, Wissenschaftler sowie Vertreter der Zahnärzte, Krankenkassen und Patienten zum Parlamentarischen Abend nach Berlin eingeladen. Gemeinsam diskutierten die Teilnehmer auf Grundlage exzellenter Fachvorträge über Möglichkeiten, die Volkskrankheit Parodontitis effektiv zu bekämpfen. In der Diskussion kristallisierten sich vier Ansatzpunkte heraus: bessere Verankerung der Parodontologie in Zahnärzteausbildung und -fortbildung, höhere Behandlungsvergütung sowie Maßnahmen zur konsequenteren Patienten-Compliance. Dirk Heidenblut als Vertreter der Regierungskoalition versprach, auch weiterhin konsequent auf Prävention zu setzen und die Öffentlichkeitsarbeit der Fachgesellschaften zu unterstützen.

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