Ein Leben ohne Brille dank Multifokallinse
Verfasser: pr-gateway on Saturday, 31 October 2015Bei Grauem Star: Eine Multifokallinse ist eine Kunstlinse, die ein Leben ohne Brille ermöglicht
Bei Grauem Star: Eine Multifokallinse ist eine Kunstlinse, die ein Leben ohne Brille ermöglicht
Niedersächsischer Unternehmerinnentag 2015
"Selbstständig im Handwerk" gibt wichtige Impulse
An der Spitze von rund 90 Prozent aller niedersächsischen Kosmetikstudios steht eine Frau. Aber nur jede zehnte Bäckerei wird von einer Frau betrieben. Totale Fehlanzeige sogar bei Betrieben der Informationstechnik, bei Klempnern und Stuckateuren. Diese Ergebnisse einer in diesem Jahr von dem Volkswirtschaftlichen Institut für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen (ifh) erstellten Studie belegen, dass das Potenzial von Frauen in Handwerksberufen bei weitem nicht ausgeschöpft ist. Auftraggeber für die Untersuchung war das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. "Das immer noch vorherrschende Klischee vom Mann als Handwerker muss aus den Köpfen weichen", zieht Ministerin Cornelia Rundt als Fazit. Und genau darum, Frauen Mut zu machen und das Netzwerken unter Berufskolleginnen zu fördern, geht es am Sonnabend, 28. November, beim Niedersächsischen Unternehmerinnentag 2015, der unter dem Titel "Selbstständig im Handwerk" steht.
Wolters Kluwer und web4business präsentieren neuen Homepage-Service speziell für Versicherungs- und Finanzvermittler
Immer mehr Kunden sind online unterwegs. Daher ist es für Versicherungs- und Finanzvermittler wichtig, diese Chancen zu nutzen und an den Kunden online dranzubleiben. Das gelingt am besten mit einem professionellen Online-Auftritt, dessen Layout überzeugt und der in den Suchmaschinen top gelistet wird. Unter dem Leitgedanken "Wissen meets Technik" haben Wolters Kluwer und web4business eine Kooperation geschlossen, um Vermittlern zukünftig eine verbesserte Plattform zur Erstellung einer erfolgreichen Internetpräsenz anzubieten.
Professionell gestaltet - einfach bedienbar - klar und sympathisch
Online-Weiterbildungsportal für Fach- und Führungskräfte
Heilbronn, 29.10.2015
Am heutigen Tag des Internets startet die eAcademy der German Graduate School of Management and Law (GGS) ihren Betrieb. Das Weiterbildungsportal für Fach- und Führungskräfte vermittelt kompaktes Wissen zu Themen aus Management und Recht. Dabei können die Nutzer der GGS eAcademy Wissen in komprimierter und verständlicher Form präsenz- und ortsunabhängig erwerben. Dies geschieht effizient in Online-Einheiten, die nach den neuesten Erkenntnissen der Lernforschung aufgebaut sind. Um den Wissenstransfer aus der Forschung in den Berufsalltag anzuregen, geben die Referenten Impulse und Methoden zur praktischen Umsetzung an die Hand.
Vier Bausteine prägen Programm
Ein Berufsstand verabschiedet sich
In den Verhandlungen zur EU-Datenschutzverordnung könnte der verpflichtende Datenschutzbeauftrage wegfallen - mit erheblichen Auswirkungen auf den Datenschutz in Deutschland und Europa. In den sogenannten Trilog-Verhandlungen der Europäischen Union - einer Art Vermittlungsausschuss zwischen Kommission, Parlament und Rat - werden derzeit unterschiedliche Entwürfe zur EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) behandelt. Dazu liegen die Entwürfe der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des EU-Rates vor. Diese Verhandlungen werden für den europäischen Datenschutz entscheidend sein. Unternehmen in Deutschland müssen laut Bundesdatenschutzgesetz einen Datenschutzbeauftragten bestellen - und zwar ab 9 Mitarbeitern, die sich mit personenbezogenen Daten beschäftigten. Dieser kann ein interner Mitarbeiter sein, aber auch ein Externer.
Nichtraucher werden leicht gemacht mit Hypnose bei Elmar Basse in der Praxis für Hypnose Hamburg
Plattformlift von Hackenberg Liftsysteme Stuttgart im Pflegefall oder bei Gehbehinderung
Reisezielcadiz.com hilft Gästen, ihren Kurz-Trip oder Urlaub in Cádiz und der Region zu planen.
Ein neues Reiseportal bringt Spanienfans und Neugierigen die Stadt und die Provinz Cádiz in Andalusien näher. Auf Reisezielcadiz.com finden Sie Reise-Tipps und die wichtigsten Infos über die Region und ihre typischen weißen Dörfer, die quirligen Städte, die leuchtenden Strände und über die allseits beliebten Wanderwege an der Küste und in den Bergen von Cádiz. Hier findet man die Wurzeln des Flamencos und der spanische Weinanbau blickt auf eine jahrtausendealte lebendige Tradition zurück.
Cádiz als Destination ist noch weitgehend unbekannt außerhalb Spaniens. Die Region verfügt über ein reichhaltiges touristisches Angebot, von dem das Meiste dank des ganzjährig angenehmen Klimas ohne zeitliche Einschränkung genutzt werden kann.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Eine ordentliche Betriebsversammlung nach § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG muss einem im Kalendervierteljahr vom Betriebsrat einberufen werden. Der Betriebsrat soll auf diesen Betriebsversammlungen einen Tätigkeitsbericht erstatten.
Den Charakter einer ordentlichen Betriebsversammlung im Sinne von § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG verliert die Versammlung aber auch dann nicht, wenn neben dem Tätigkeitsbericht noch andere Themen zur Erörterung gestellt werden (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 05. Mai 1982 - 2 Sa 122/81 -, Rn. 58, juris).
Dafür darf aber der zulässige Themenkreis für Betriebsversammlungen gemäß § 45 BetrVG nicht überschritten werden. Die Betriebsversammlungen können danach Angelegenheiten
- tarifpolitischer,
- sozialpolitischer,
- umweltpolitischer und
- wirtschaftlicher Art sowie Fragen der
- Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der
- Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der
- Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer behandeln.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des BGH vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09 -, BGHSt 55, 288-314.
Ausgangslage:
Der Arbeitgeber kann sich strafbar machen, wen er eine Betriebsratswahl unzulässig beeinflusst.
Wahlbeeinflussung durch finanzielle Unterstützung von Kandidaten:
Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber einzelnen Kandidaten direkte oder indirekte finanziellen Unterstützungen oder sonstige Zuwendungen, Hilfen oder Ähnliches gewährt. Das gilt zumindest dann, wenn dies Einfluss auf die Wahl hat. Ein solcher Einfluss kann etwa durch bestehen, dass einem einzelnen Kandidaten aufgrund der Zuwendungen eine bessere Präsentation gegenüber der Belegschaft ermöglicht wird.
Dazu der Bundesgerichtshof: Eine nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 BetrVG strafbare Beeinflussung der Wahl des Betriebsrats liegt jedenfalls dann vor, wenn der Arbeitgeber einer Wahlvorschlagsliste durch die Zuwendung von Geldmitteln ermöglicht, sich im Zusammenhang mit der Wahl nachhaltiger als sonst möglich zu präsentieren, und wenn dabei die finanzielle Unterstützung der Kandidaten durch den Arbeitgeber verschleiert wird (BGH, Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09 -, BGHSt 55, 288-314).