Anspruch des Betriebsrats auf Kostenerstattung bei Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 14 January 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über die Verpflichtung des Arbeitgebers, Kosten der Beteiligung des Betriebsrats an Schulungsmaßnahmen zu erstatten.
Für Betriebsräte ist es wichtig, die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Übernahme der Kosten zu kennen. Ein Kostenerstattungsanspruch kommt nur dann in Betracht, wenn die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist.
Wann ist die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung erforderlich?