Brandschutzbeauftragter wird auch für Möbelhäuser gefordert!
Verfasser: pr-gateway on Friday, 21 August 2015Haus der Technik bietet den Lehrgang Brandschutzbeauftragter nach Vorgaben der vfdb-Richtlinie vfdb 12-09-01 : 2014-08(03) an
(NL/1108019878) Nach der Muster-Industrie-Baurichtlinie MIndBauRL und der Verkaufsstättenverordnung VkVO ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in der Regel auch für Möbelhäuser verpflichtend.
Üblicherweise wird ein Brandschutzbeauftragter von der Behörde, der Feuerwehr oder aber auch dem Brandversicherer gefordert. Der Arbeitgeber hat demnach einen
Brandschutzbeauftragten zu bestellen, da dies für das betreffende Unternehmen eine sehr wichtige betriebliche Maßnahme darstellt. Der Arbeitgeber beauftragt schriftlich eine Person, die dazu aber eigens geschult werden muss. Zwingend notwendig ist dabei ein 64-Unterrichtsstunden-Lehrang nach der Richtlinie vfdb 12-09-01 : 2014-08(03).
Nach der Muster-Industrie-Baurichtlinie MIndBauRL und der Verkaufsstättenverordnung VkVO ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in der Regel auch für Möbelhäuser verpflichtend.
Das Haus der Technik bietet den passenden Lehrgang dazu an.
Hier die nächsten Termine: