Post in Erbschaftsfällen unbedingt öffnen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 29 April 2016Post in Erbschaftsfällen unbedingt öffnen
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html Gerede bei Erbengemeinschaften kann es schnell zum Streit kommen. Wer bei Erbstreitigkeiten die Annahme eines amtlichen oder notariellen Schreibens verweigert, kann den Kürzeren ziehen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Erbrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html) kann so seine Tücken haben. Gerade bei Erbengemeinschaften kann es schnell zum Streit unter den Erben kommen. Wird zur Vermittlung ein Notar eingeschaltet, sollte seine Post auch gelesen werden. Ansonsten kann der betroffene Erbe auch schnell den Kürzeren ziehen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 4. November 2015 (Az.: 8 W 9/15) hervor.