Höhe von Zuschlägen bei Nachtarbeit - aktuelles Urteil vom Bundesarbeitsgericht
Verfasser: pr-gateway on Monday, 28 March 2016Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, im Interview mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Zum Thema Nachtarbeitszuschläge liegt ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts (09.12.2015, 10 AZR 423/14) vor. Was ist der Entscheidung zu entnehmen?
Fachanwalt Bredereck: Wir haben in unserer Beratungstätigkeit immer wieder mit dem Thema der Zuschläge zu tun. Das Bundesarbeitsgericht äußert sich jetzt im Urteil vom 09.12.2016 mal wieder zur Höhe von Zuschlägen. Schafft das Urteil klare Verhältnisse für die Zukunft?
Fachanwalt Dineiger: Das Urteil dreht sich um die Zuschläge für Nachtarbeit und liefert zunächst einmal insofern nichts Neues, als das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, nach der Nachtarbeitszuschläge in Höhe von 25% in der Regel angemessen sind.
Fachanwalt Bredereck: Gibt es denn auch etwas Neues im Hinblick auf das Thema von Zuschlägen generell?
Fachanwalt Dineiger: Was die rechtliche Grundproblematik des Themas angeht liefert das BAG tatsächlich nicht wesentlich Neues. Wir sind die Problematik im Hinblick auf Zuschläge ja aus unserer Beratung gewohnt. Arbeitnehmer sind häufig überzeugt, dass auf alles, was über die normale Arbeitsleistung hinausgeht, Zuschlägen zu bezahlen sind, also etwa für Überstunden, Arbeit an Sonntagen oder Feiertagen o.ä.