Kündigungen wegen Schlechtleistungen sind meistens unwirksam
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 14 January 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitnehmer hören häufig die Drohungen ihres Chefs mit einer Kündigung, wenn die Arbeitsleistung nicht besser werden. In der Praxis werden viele Kündigungen, die eigentlich wegen einer nach Ansicht des Arbeitgebers zu schlechten Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ausgesprochen werden, als betriebsbedingte Kündigung "getarnt". Hintergrund ist folgender: Die betriebsbedingte Kündigung lässt sich in der Regel leichter vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Klagt der Arbeitnehmer nämlich innerhalb von drei Wochen gegen die Kündigung (Kündigungsschutzklage) muss der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess die Kündigungsgründe darlegen und beweisen. Dies ist für eine betriebsbedingte Kündigung in der Regel wesentlich leichter, als für eine Kündigung wegen Schlechtleistung.
Anforderung an Kündigung wegen Schlechtleistung enorm hoch: