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"Spotting Cologne" - personalisierter Video Guide für Köln mit der .dotkomm leadmachine

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Köln, 11. September 2015. Pünktlich zur dmexco 2015 startet .dotkomm den neuen personalisierten City Guide "Spotting Cologne" (http://www.spotting.cologne). Besucher der dmexco 2015 können über das Pilotprojekt ganz einfach und ihren Vorlieben entsprechend Köln entdecken. Bei "Spotting Cologne" kommt die innovative leadmachine von .dotkomm zum Einsatz, die es ermöglicht, Videosequenzen mit individuellen Texten, Bildern oder Videobotschaften zu personalisieren. Dies schafft ein emotionales Online-Erlebnis des Nutzers und damit auch eine hohe Identifikation mit den Inhalten.

So funktioniert "Spotting Cologne"

Immobilienmakler Insel Rügen Ostsee seit über 20 Jahren erfolgreich Glowe Breege Binz Kap Arkona

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Immobilienmakler Insel Rügen Ostsee seit über 20 Jahren erfolgreich Glowe Breege Binz Kap Arkona

Immobilienmakler Ostsee Insel Rügen seit über 20 Jahren sehr erfolgreich. Sie möchten eine Immobilie verkaufen und suchen einen kompetenten Partner? Sonneninsel Rügen GmbH in Glowe verkauft seit über 20 Jahren erfolgreich Baugrundstücke Ferienhäuser Ferienwohnungen Strandvillen und Objekte zum "Dauerwohnen".Beim Ferienhausverkauf bietet die Sonneninsel Rügen GmbH die komplette Betreuung mit Hausmeisterservice und Reinigungsservice an. Kontaktieren Sie die Mitabeiter gerne auch am Wochenende.
Sonneninsel Rügen GmbH
www.ostseeparadies.de

Fordpartner im Hochstift feiern Doppelpremiere

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Fordpartner im Hochstift feiern Doppelpremiere

Spannende Premiere-Wochen stehen den Fordpartnern Hochstift ins Haus. Die langjährigen Ford-Vertragshändler Bodach, Heine, Humborg, Kleine, Menger, Sommer und Varnholt sind bereit für die neuen Generationen von Ford S-MAX und Ford Galaxy. Zwischen Paderborn und Höxter leicht für den Kunden zu erreichen, präsentieren sich die Unternehmen auch gemeinsam im Netz unter www.fordpartner-hochstift.de (http://www.fordpartner-hochstift.de).

Die Internet Plattform wurde für besseren lokalen Service ins Leben gerufen und bietet bequeme Navigation zum nächsten, direkten Ford-Ansprechpartner im Hochstift. Natürlich sind auch alle Informationen und Aktionen von Herstellerseite hier präsent: Ein wichtiges Feature, gerade bei brandaktuellen Fahrzeugmodellen.

Park Inn by Radisson Berlin Alexanderplatz: 5. Charity Golf Turnier ein voller Erfolg

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  5. Charity Golf Turnier ein voller Erfolg
Scheckübergabe Jürgen Gangl übergibt Scheck über 18.000 Euro an Michael Stich,Ulla Kock am Brink

11. September 2015 - - Zugunsten der Michael Stich Stiftung und ihrem Kampf gegen HIV und Aids haben heute 120 Golferinnen und Golfer beim 5. Charity Golf Turnier des Park Inn by Radisson Berlin Alexanderplatz auf der Golfanlage Groß Kienitz für die gute Sache gespielt. Am Morgen startete das Turnier auf dem 18-Loch-Meisterschaftsplatz designed by Robert Baker. Am Abend boten Cocktailempfang und Gala am Alexanderplatz die Möglichkeit, noch einmal für den guten Zweck tätig zu werden. Die von Ulla Kock am Brink moderierte Veranstaltung erklärte die Aktionen der Michael Stich Stiftung und motivierte die Gäste zu großzügigen Spenden.

Biologische Krebstherapie: Alles andere als eine Glaubenssache

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 Alles andere als eine Glaubenssache
Mit der biologischen Krebstherapie zum Erfolg.

In der klassischen Medizin werden Naturheilverfahren (http://www.costasana-health.com/biologische-krebstherapie-alles-andere-a...) immer wieder belächelt und mit einer schulmedizinischen Überheblichkeit abgelehnt. Dass diese Therapeuten irren, belegen zahlreiche Erfolge, die mit Hilfe alternativer Heilmethoden erreicht wurden. Der Biophysiker Dr. Ludwig Knapp beschäftigt sich seit bald 40 Jahren wissenschaftlich mit diesem Thema. Seine weithin bekannten und wissenschaftlich anerkannten Forschungen und Entwicklungen sind Grundlage der Diagnose- und Therapieformen, die am spanischen Costasana Institut Anwendung finden. Gesundheit bedeutet im Verständnis alternativer Medizin die Fähigkeit des Körpers, sich gegen negative Einwirkungen von außen bestmöglich zu schützen.

Biologische Therapie zielt auf das Regulationssystem des Körpers ab

Acht-Stunden-Tag auf der Kippe? Arbeitgeber fordern Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes

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Die Deutsche Industrie- und Handelskammer spricht sich für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes aus, wie aus zuletzt aus verschiedenen Medienberichten hervorging. Die fortschreitende Digitalisierung sowie neue Arbeitsmodelle zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie machen nach ihrer Meinung eine Änderung des herkömmlichen Acht-Stunden-Tages erforderlich.

Gesetzliche Normierung des Acht-Stunden-Tages:

§ 3 Satz 1 ArbZG legt fest, dass die tägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers acht Stunden nicht überschreiten darf. Allerdings sind auch Ausnahmeregelungen enthalten: so kann auch eine Arbeit von zehn Stunden pro Tag zulässig sein, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen der Durchschnitt von acht Stunden Arbeitszeit pro Werktag nicht überschritten wird. Zusätzliche Flexibilisierungen lassen sich außerdem durch tarifvertragliche Regelungen sowie Betriebsvereinbarungen erreichen.

Änderung des Arbeitszeitgesetzes einfach möglich?

Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit?

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Kann der Arbeitnehmer für die Zeit des An- beziehungsweise Umkleidens Vergütung dieser Zeit von seinem Arbeitgeber verlangen?

Ausgangslage:

Oftmals sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eine bestimmte Kleidung zu tragen. So auch in dem vorliegenden Fall des Landesarbeitsgericht Düsseldorf, wo ein KFZ-Mechaniker die täglich 10-minütige Umkleidezeit als Arbeitszeit vergütet haben wollte. Das Besondere an diesem Fall ist außerdem, dass der Arbeitnehmer neben der Umkleidezeit auch die Zeit für das Duschen nach der Arbeit vergütet sehen möchte.

Was sagt das Landesarbeitsgericht?

Eigenbedarf muss sich bei Mischmietverhältnissen nur auf Wohnräume beziehen

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Ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf muss sich bei einheitlichen Mischmietverhältnissen nur auf die Wohnräume beziehen. Zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 01.07.2015 (VIII ZR 14/15) ein Beitrag von Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter, und Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.

Ausgangslage:

Bei der Einstufung eines Mietverhältnisses in ein Wohnraum- oder Gewerbemietverhältnis kann es durchaus dazu kommen, dass der Vertragsgegenstand ein einheitliches Mischmietverhältnis ist. Das bedeutet, dass die Nutzung der Mietsache teils zu Wohnzwecken und teils gewerblich, zum Beispiel durch den Betrieb eines Ladengeschäfts, erfolgt. Liegt der Schwerpunkt bei der Nutzung des Wohnraums, so ist das Mietverhältnis insgesamt als Wohnraummietverhältnis einzustufen. Im vorliegenden Fall hatte der Bundesgerichtshof die Revision der Beklagten Mieter zu überprüfen, welche in einem ehemals landwirtschaftlichen Anwesen ein Wohnhaus und weitere Nutzflächen vertragsgemäß teils als Wohnung und teils gewerblich für ein Ladengeschäft nutzten. Der Vermieter kündigte den Mietern wegen Eigenbedarfs, da er seiner derzeit noch Zuhause lebenden Tochter mit Enkelin eine eigene Wohnung zur Verfügung stellen wollte.

Kein Hinweis auf drohendes Fahrverbot als Kündigungsgrund?

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Verliert ein Berufskraftfahrer seine Fahrerlaubnis, ist das in der Regel Grund für eine Kündigung des Arbeitgebers, zumindest sofern die Ursache dafür im Rahmen der Verrichtung der Arbeitsleistung liegt. Eine Verfehlung während einer Privatfahrt kann dagegen anders zu beurteilen sein.

Dann ist zumeist nur eine personenbedingte ordentliche Kündigung einschlägig (von einigen Sonderfällen, wie etwa Polizeibeamten, abgesehen).

Kein Grund für eine Kündigung besteht, wenn das Fahrverbot nur für einen relativ kurzen Zeitraum gilt und der Arbeitnehmer für diesen Zeitraum seinen Urlaub in Anspruch nehmen könnte.

Der Arbeitgeber ist aber vom Arbeitnehmer frühzeitig auf ein verhängtes bzw. drohendes Fahrverbot hinzuweisen. Ein fehlender Hinweis kann als Verletzung einer Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag dann doch eine Kündigung rechtfertigen. Kein zulässiger Kündigungsgrund besteht für den Arbeitgeber in diesem Fall jedoch dann, wenn ihm trotz der verspäteten Meldung noch ausreichend Zeit bleibt, sich auf die neue Situation einzustellen (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. August 2011 - 5 Sa 295/10 -, juris).

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:

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