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Vielschichtige Erfolgschancen für Frauen

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Vielschichtige Erfolgschancen für Frauen

An der Spitze von rund 90 Prozent aller niedersächsischen Kosmetikstudios steht eine Frau. Aber nur jede zehnte Bäckerei wird von einer Frau betrieben. Totale Fehlanzeige sogar bei Betrieben der Informationstechnik, bei Klempnern und Stuckateuren. Diese Ergebnisse einer in diesem Jahr von dem Volkswirtschaftlichen Institut für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen (ifh) erstellten Studie belegen, dass das Potenzial von Frauen in Handwerksberufen bei weitem nicht ausgeschöpft ist. Auftraggeber für die Untersuchung war das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. "Das immer noch vorherrschende Klischee vom Mann als Handwerker muss aus den Köpfen weichen", zieht Ministerin Cornelia Rundt als Fazit. Und genau darum, Frauen Mut zu machen und das Netzwerken unter Berufskolleginnen zu fördern, geht es am Sonnabend, 28. November, beim Niedersächsischen Unternehmerinnentag 2015, der unter dem Titel "Selbstständig im Handwerk" steht.

Machen Sie Ihre Homepage fit für die Zukunft

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Machen Sie Ihre Homepage fit für die Zukunft

Immer mehr Kunden sind online unterwegs. Daher ist es für Versicherungs- und Finanzvermittler wichtig, diese Chancen zu nutzen und an den Kunden online dranzubleiben. Das gelingt am besten mit einem professionellen Online-Auftritt, dessen Layout überzeugt und der in den Suchmaschinen top gelistet wird. Unter dem Leitgedanken "Wissen meets Technik" haben Wolters Kluwer und web4business eine Kooperation geschlossen, um Vermittlern zukünftig eine verbesserte Plattform zur Erstellung einer erfolgreichen Internetpräsenz anzubieten.

Professionell gestaltet - einfach bedienbar - klar und sympathisch

GGS eAcademy

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GGS eAcademy
GGS eAcademy - Online-Weiterbildungsportal für Fach- und Führungskräfte

Am heutigen Tag des Internets startet die eAcademy der German Graduate School of Management and Law (GGS) ihren Betrieb. Das Weiterbildungsportal für Fach- und Führungskräfte vermittelt kompaktes Wissen zu Themen aus Management und Recht. Dabei können die Nutzer der GGS eAcademy Wissen in komprimierter und verständlicher Form präsenz- und ortsunabhängig erwerben. Dies geschieht effizient in Online-Einheiten, die nach den neuesten Erkenntnissen der Lernforschung aufgebaut sind. Um den Wissenstransfer aus der Forschung in den Berufsalltag anzuregen, geben die Referenten Impulse und Methoden zur praktischen Umsetzung an die Hand.

Vier Bausteine prägen Programm

Warum es den Datenschutzbeauftragten bald nicht mehr geben wird

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Warum es den Datenschutzbeauftragten bald nicht mehr geben wird
Warum es den Datenschutzbeauftragten bald nicht mehr geben wird

In den Verhandlungen zur EU-Datenschutzverordnung könnte der verpflichtende Datenschutzbeauftrage wegfallen - mit erheblichen Auswirkungen auf den Datenschutz in Deutschland und Europa. In den sogenannten Trilog-Verhandlungen der Europäischen Union - einer Art Vermittlungsausschuss zwischen Kommission, Parlament und Rat - werden derzeit unterschiedliche Entwürfe zur EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) behandelt. Dazu liegen die Entwürfe der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des EU-Rates vor. Diese Verhandlungen werden für den europäischen Datenschutz entscheidend sein. Unternehmen in Deutschland müssen laut Bundesdatenschutzgesetz einen Datenschutzbeauftragten bestellen - und zwar ab 9 Mitarbeitern, die sich mit personenbezogenen Daten beschäftigten. Dieser kann ein interner Mitarbeiter sein, aber auch ein Externer.

Reisezielcadiz.com: Neues Reiseportal für Cádiz und Südspanien

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 Neues Reiseportal für Cádiz und Südspanien
Reisezielcadiz.com hilft Gästen, ihren Kurz-Trip oder Urlaub in Cádiz und der Region ideal zu planen

Ein neues Reiseportal bringt Spanienfans und Neugierigen die Stadt und die Provinz Cádiz in Andalusien näher. Auf Reisezielcadiz.com finden Sie Reise-Tipps und die wichtigsten Infos über die Region und ihre typischen weißen Dörfer, die quirligen Städte, die leuchtenden Strände und über die allseits beliebten Wanderwege an der Küste und in den Bergen von Cádiz. Hier findet man die Wurzeln des Flamencos und der spanische Weinanbau blickt auf eine jahrtausendealte lebendige Tradition zurück.

Cádiz als Destination ist noch weitgehend unbekannt außerhalb Spaniens. Die Region verfügt über ein reichhaltiges touristisches Angebot, von dem das Meiste dank des ganzjährig angenehmen Klimas ohne zeitliche Einschränkung genutzt werden kann.

Zulässige Themen einer ordentlichen (regelmäßigen) Betriebsversammlung

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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Eine ordentliche Betriebsversammlung nach § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG muss einem im Kalendervierteljahr vom Betriebsrat einberufen werden. Der Betriebsrat soll auf diesen Betriebsversammlungen einen Tätigkeitsbericht erstatten.
Den Charakter einer ordentlichen Betriebsversammlung im Sinne von § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG verliert die Versammlung aber auch dann nicht, wenn neben dem Tätigkeitsbericht noch andere Themen zur Erörterung gestellt werden (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 05. Mai 1982 - 2 Sa 122/81 -, Rn. 58, juris).

Dafür darf aber der zulässige Themenkreis für Betriebsversammlungen gemäß § 45 BetrVG nicht überschritten werden. Die Betriebsversammlungen können danach Angelegenheiten

- tarifpolitischer,
- sozialpolitischer,
- umweltpolitischer und
- wirtschaftlicher Art sowie Fragen der
- Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der
- Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der
- Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer behandeln.

Finanzielle Unterstützung oder Zuwendungen des Arbeitgebers - strafbare Beeinflussung einer Betriebsratswahl

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Ausgangslage:

Der Arbeitgeber kann sich strafbar machen, wen er eine Betriebsratswahl unzulässig beeinflusst.

Wahlbeeinflussung durch finanzielle Unterstützung von Kandidaten:

Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber einzelnen Kandidaten direkte oder indirekte finanziellen Unterstützungen oder sonstige Zuwendungen, Hilfen oder Ähnliches gewährt. Das gilt zumindest dann, wenn dies Einfluss auf die Wahl hat. Ein solcher Einfluss kann etwa durch bestehen, dass einem einzelnen Kandidaten aufgrund der Zuwendungen eine bessere Präsentation gegenüber der Belegschaft ermöglicht wird.

Dazu der Bundesgerichtshof: Eine nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 BetrVG strafbare Beeinflussung der Wahl des Betriebsrats liegt jedenfalls dann vor, wenn der Arbeitgeber einer Wahlvorschlagsliste durch die Zuwendung von Geldmitteln ermöglicht, sich im Zusammenhang mit der Wahl nachhaltiger als sonst möglich zu präsentieren, und wenn dabei die finanzielle Unterstützung der Kandidaten durch den Arbeitgeber verschleiert wird (BGH, Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09 -, BGHSt 55, 288-314).

Wann findet die ordentliche (regelmäßige) Betriebsversammlung statt?

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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Die regelmäßige Betriebsversammlung findet im Regelfalle während der Arbeitszeit statt. Das ist in § 44 Abs. 1 S. 1 BetrVG gesetzlich normiert. Bei der Ausnahmeregelung "soweit nicht die Eigenart des Betriebes eine andere Regelung zwingend erfordert" ist ein sehr strenger Maßstab in der Hinsicht anzulegen, dass die Ausnahmeregelung nur dann Platz greift, wenn anderenfalls der eingespielte technisch-organisatorische Arbeitsablauf des Betriebes eine untragbare Störung erfahren würde (Landesarbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 28. März 1974 - 2 Ta BV 1/74 -, juris).

Allgemeine wirtschaftliche Erwägungen oder die Störung des Betriebsablaufs zwingen den Betriebsrat allerdings nicht zur Durchführung von Teilversammlungen oder von Vollversammlungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit. Das gilt dann nicht, wenn die Störungen im Betriebsablauf allein durch organisatorische Versäumnisse des Arbeitgebers bedingt sind (ArbG Essen, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 BVGa 3/11 -, juris).

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